Beiträge und Satzung

Beiträge und Satzung

Der TSV Mollhagen erhebt von allen Mitgliedern Beiträge, die zur Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb in den Sparten berechtigen.

Eine genaue Übersicht über alle Beiträge und die Satzung des Vereins stellen wir als PDF Dokumente zum Download bereit:

 

Beitragsausnahmen

  • Ehrenmitgliedschaft
    Von der Zahlung des Grundbeitrags sind die Ehrenmitglieder befreit.
  • Besondere Härtefälle
    Auf Antrag kann der geschäftsführende Vorstand eine abweichende Regelung treffen.
  • Sparte Lungensport
    Für die Rehabilitationssportart Lungensport gelten wegen der Zuschüsse durch die Krankenkassen gesonderte Beiträge. Diese bitte erfragen.

Für einige Sparten wird neben dem Grundbeitrag ein Zusatzbeitrag zur Deckung der spartenspezifischen Kosten erhoben.

Die Höhe der Zusatzbeiträge sind in der Anlage A zur Beitragsordnung aufgeführt.

Zusatzbeiträge

Probemitgliedschaft Tennis

Die Probemitgliedschaft gilt längstens eine Tennissaison, d.h. ein Beitragsjahr. Während dieser Zeit zahlen nur Familien zusätzlich zum Grundbeitrag einen Zusatzbeitrag je Quartal.
Share by: